Gewährleistung
PEGASUS Gewährleistung der ZEG IT-Service GmbH
Grundsätzlich gewähren wir auf alle Produkte die innerhalb der EU geltende Gewährleistung von 24 Monaten ab Erstverkaufsdatum. Näheres dazu finden Sie in unseren AGB.
Erster Ansprechpartner bei allen Gewährleistungsansprüchen ist immer der PEGASUS Fachhändler, von dem der Artikel bereitgestellt wurde.
Eine Einschränkung besteht bei E-Bike-Batterien. Da Akkus als Verschleißteile gelten, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Allerdings gewährt PEGASUS eine zusätzliche, freiwillige Verlängerung der Gewährleistung von 24 Monaten auf die Batterie, wenn der Fehler auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist. Die freiwillig verlängerte Gewährleistung beinhaltet keine Arbeitskosten oder Transportkosten für den Umbau. Sie ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur des defekten Bauteiles.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Unfallschäden, Defekte durch Verschleiß und Schäden durch Vandalismus.
PEGASUS Garantiebestimmungen der ZEG IT-Service GmbH
Die Garantie gilt üblicherweise nur für den Ersterwerber/in des betroffenen Fahrrades und ist nicht übertragbar.
Von der Garantie ausgeschlossen sind generell Unfallschäden, Defekte durch Verschleiß und Schäden durch Vandalismus.
Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden, resultiert daraus weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiedauer.
Die Vorlage der komplett ausgefüllten und mit dem Händelstempel versehenen Garantieerklärung sowie der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich. Ansonsten ist eine umgehende und positive Garantieerledigung nicht möglich.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Garantieleistung abzulehnen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vorgelegt werden.
Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten PEGASUS Fachhändler (am besten bei dem Händler, der den Artikel bereitgestellt hat) geltend zu machen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, unsere Service-Hotline anzurufen, oder schreiben Sie uns eine Mail.
Weitere Hinweise
Die Gewährleistung/Garantie umfasst keinen der nachfolgenden Punkte:
- Unfälle oder andere nicht in der Macht des Herstellers liegende Umstände
- Reparaturen durch Dritte oder Reparaturen in einer nicht vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt
- Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde
Im Falle eines Garantieanspruches hat PEGASUS die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann PEGASUS ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen. Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder Portospesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen wurden, das Rad nicht bestimmungsgemäß verwendet wird oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt. Ebenfalls kein Anspruch besteht bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren.
Für Schäden, die durch nicht kompatible oder ungeeignete Anbauteile verursacht werden, besteht kein Garantieanspruch.